AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Suncrest GmbH

1. Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der Suncrest GmbH gelten für sämtliche Verträge, Dienstleistungen und Produkte (nachfolgend "Produkte") der Suncrest GmbH. Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit der Suncrest GmbH geschäftliche Beziehungen pflegt. Diese AGB gelten vom Kunden mit jeder Bestellung als akzeptiert.

Den AGB der Suncrest GmbH entgegenstehende oder von diesen abweichende Bedingungen des Kunden werden nur dann anerkannt, wenn die Suncrest GmbH diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.


2. Informationen über Produkte und Dienstleistungen

Die Informationen über Produkte und Dienstleistungen werden von der Suncrest GmbH für die Kunden möglichst übersichtlich und kundenfreundlich zusammengestellt. Soweit es sich dabei um Angaben des Herstellers handelt (z.B. Herstellergarantie), sind immer die Angaben des Herstellers selbst massgebend. Die Suncrest GmbH ist stets bemüht, die Angaben der Hersteller korrekt, aktuell und übersichtlich bereitzustellen, kann dafür aber keine Gewähr leisten.


3. Preise

Alle Preise gelten, wenn nichts anderes vermerkt ist, exklusive Mehrwertsteuer und Verpackung, inklusive vorgezogener Recyclinggebühren und Urheberrechtsabgaben. Der Totalpreis auf der Bestellbestätigung und der Rechnung gilt inklusive Mehrwertsteuer. In der Regel sind die Preise in CHF angegeben und zu entrichten, massgebend dafür ist die von der Suncrest GmbH dem Kunden zugestellte Rechnung. Preisberichtigungen aufgrund von Irrtümern sowohl im Webshop, als auch auf Rechnungen, Preislisten, Lieferscheinen, Auftragsbestätigungen und Angeboten, bleiben der Suncrest GmbH vorbehalten. Fällt eine Preisänderung durch die Suncrest GmbH, die durch das Erkennen eines zuvor fehlerhaft angegebenen Preises durch den Hersteller, den Lieferanten oder durch die Suncrest GmbH erforderlich wird, in den laufenden oder bereits abgeschlossenen Prozess des Vertragsabschlusses zwischen dem Kunden und der Suncrest GmbH, so gilt sie als auflösende Bedingung und führt zur Auflösung des Vertrages.


4. Verfügbarkeit

Die Suncrest GmbH legt grossen Wert darauf, die Verfügbarkeitsangaben sorgfältig zu pflegen und so korrekt wie möglich auszuweisen. Aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen der Hersteller oder Lieferanten kann es jedoch zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zu Lieferzeiten sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ohne Ankündigung ändern. Die Lieferung kann zudem gänzlich verunmöglicht werden, wenn ein Produkt nicht mehr hergestellt oder nicht mehr geliefert werden kann. In diesem Fall tritt eine Lieferunmöglichkeit ein, die als auflösende Bedingung die Auflösung des Vertrages zur Folge hat, falls nicht in Absprache mit dem Kunden eine anderweitige Lösung gefunden werden kann.


5. Vertragsabschluss

Produkte und Preise, die im Suncrest Webshop unter www.suncrest.ch, in der Preisliste der Suncrest oder in einer anderen durch die Suncrest zu verantwortenden Form, z.B. einem Newsletter oder E-Mail publiziert sind, gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch gemäss Ziffer 4 der AGB immer unter der auflösenden Bedingung der Liefermöglichkeit, sowie gemäss Ziffer 3 der AGB der korrekten Preisangabe.

Der Vertragsschluss kommt verbindlich zustande, sobald der Kunde persönlich, über den Webshop, per E-Mail oder Telefon seine Bestellung aufgibt, ein von der Suncrest unterbreitetes Angebot in Auftrag gibt, eine entsprechende Bestellbestätigung oder Auftragsbestätigung entgegennimmt oder einen Werkvertrag unterzeichnet. Eine Bestellung, die im Webshop, per E-Mail oder mündlich erfolgt, wird durch eine Bestellbestätigung, in der Regel per E-Mail, bei einer Bestellung im Webshop automatisch, an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse bestätigt.

Falls eine Lieferung gemäss Ziffer 4 der AGB unmöglich ist, oder eine vereinbarte Dienstleistung verhindert wird (z.B. Baubewilligung), wird der Kunde umgehend informiert. Wenn keine geeignete Ersatzlösung gefunden werden kann, wird der Vertrag nach Absprache mit dem Kunden aufgelöst. Falls der Kunde bereits bezahlt hat, wird ihm dieser Betrag zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von der Zahlungspflicht befreit. Infolge einer solchen Vertragsauflösung ist die Suncrest GmbH zu keiner Ersatzlieferung verpflichtet.


6. Generalunternehmer

Für sämtliche Dienstleistungen, die die Suncrest GmbH als Generalunternehmer erbringt und die in den AGB nicht näher erläutert werden, gelten die SIA Normen, insbesondere SIA 118. Pläne, Detailzeichnungen, Berechnungen und andere Dokumentationen bleiben während der Offertphase geistiges Eigentum der Suncrest GmbH, sie dürfen weder kopiert noch an Dritte - schriftlich oder mündlich - weitergegeben werden. Bei einer abschliessenden Bauübergabe inkl. Dokumentation gehen sowohl die erstellten Installationen und alle dazugehörenden Produkte, als auch die zuvor bereits dem Kunden übergebenen Dokumente in den Besitz des Kunden über (Vorbehalt Ziffer 8 der AGB).


7. Zahlungsbedingungen

Der Kunde verpflichtet sich, mit den zur Verfügung gestellten Zahlungsmöglichkeiten zu bezahlen. Die aktuell geltenden Zahlungsmöglichkeiten und die zugehörigen Konditionen sind im Webshop auf

www.suncrest.ch publiziert, Bankverbindung und Zahlungsfrist stehen jeweils auf der Rechnung. Neukunden, die nach ihrer Registrierung im Webshop eine erste Bestellung aufgeben, erhalten in der Regel eine Vorkasse-Rechnung. Die bestellten Waren werden frühestens 2 Werktage nach Eingang der Voraus-Zahlung geliefert. Die Suncrest GmbH behält sich das Recht vor, Kunden ohne Angabe von Gründen von einzelnen Zahlungsmöglichkeiten auszuschliessen. Vom Kunden vorgenommene Abzüge von Skonti, Spesen, Steuern oder Gebühren irgendwelcher Art sind unzulässig, wenn sie nicht zuvor ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden und werden dem Kunden nachbelastet.


8. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises gelieferter Produkte bleibt die Suncrest GmbH deren Eigentümerin. Der Besteller ist verpflichtet, alle erforderlichen Massnahmen (z.B. Instandhaltung und Versicherung) zum Schutz des Eigentums der Suncrest GmbH zu treffen und die dafür anfallenden Kosten zu tragen. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, bei allen zur Errichtung und Aufrechterhaltung eines rechtsgültigen Eigentumsvorbehalts nötigen Massnahmen und Formalitäten mitzuwirken und deren Kosten zu tragen.


9. Zahlungsverzug

Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, die der Kunde der Suncrest GmbH unter irgendeinem Titel schuldet, sofort fällig und die Suncrest GmbH kann diese sofort einfordern und weitere Lieferungen an ihn einstellen. Die Suncrest GmbH ist bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, bereits gelieferte Produkte auf Kosten des Kunden zurückzuholen, ohne dass damit vom Recht, vom Vertrag zurückzutreten, automatisch Gebrauch gemacht wird. Im Falle einer Bestellung per Vorauszahlung kann die Suncrest GmbH frühestens acht Kalendertage, nachdem sie dem Kunden erfolglos eine Zahlungsaufforderung hat zukommen lassen, alle betroffenen Verträge automatisch und ohne weitere Vorankündigung auflösen.

Die Suncrest GmbH kann ab und mit der 1. Mahnung eine Umtriebsgebühr von CHF 50.- erheben. Die Suncrest GmbH behält sich das Recht vor, die Forderung an ein Inkassobüro abzutreten. Zurückhaltungsrechte wegen von der Suncrest GmbH nicht anerkannter Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten.


10. Stornierung und Vertragsauflösung

Bestellungen sind gemäss Ziffer 5 der AGB verbindlich und der Kunde ist zur Abnahme der Leistung und der bestellten Waren verpflichtet. Nachträgliche Änderungen auf Wunsch des Kunden sind ausnahmsweise und nach freiem Ermessen der Suncrest GmbH möglich. Die Möglichkeit einer Stornierung ist abhängig vom Produkt und vom Zeitpunkt der Stornierung. Je nachdem ist die Bestellung kostenlos, gegen eine Umtriebsentschädigung oder gar nicht stornierbar.

Falls der Kunde trotz Abnahmeverpflichtung die Produkte innerhalb von zwei Wochen nicht abnimmt, kann die Suncrest GmbH den Vertrag auflösen (stornieren) sowie die Umtriebskosten in Rechnung stellen.


11. Lieferkosten

Die Lieferkosten werden auf der Rechnung separat ausgewiesen. Sie beziehen sich auf die Lieferung ab dem Lager der Suncrest GmbH zum vom Kunden gewünschten Endziel. Es kann auch eine Abholung im Lager oder in Einzelfällen am Firmensitz der Suncrest GmbH vereinbart werden.


12. Transportversicherung

Die Versicherung der Lieferung geht zu Lasten der Suncrest GmbH. Der Versicherungsschutz endet mit der Übergabe der bestellten Produkte am vereinbarten Zielort. Abholungen durch den Kunden erfolgen auf dessen eigene Rechnung und Gefahr und sind nicht der Transportversicherung der Suncrest GmbH unterstellt.

 


13. Prüfpflicht des Kunden

Der Kunde hat ausgelieferte oder abgeholte Produkte sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Allfällige Mängel sind der Suncrest GmbH unmittelbar nach Erkennen, spätestens aber innerhalb von 5 Kalendertagen nach Erhalt der Sendung/Abholung mitzuteilen. Der Kunde hat Produkte, deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Unversehrtheit nicht gegeben sind oder angezweifelt werden, im Lieferzustand aufzubewahren und darf sie nicht in Betrieb nehmen, bis das weitere Vorgehen mit der Suncrest GmbH abgesprochen und eine Lösung vereinbart wurde.

Bei der Anlieferung durch einen Servicepartner bestätigt der Kunde mit seiner Unterschrift auf dem Lieferschein, dass keine offensichtlichen Mängel am Produkt bestehen. Anderenfalls hat er den Mangel auf dem Lieferschein anzugeben und die Suncrest zu informieren. Dies gilt nicht für verdeckte Mängel.

 


14. Umtausch und Rückgabe

Es besteht kein genereller Anspruch auf Umtausch und Rückgabe. Unter den folgenden Bedingungen und nach entsprechender Absprache sind sie jedoch möglich:

Produkte, die bei Bestellung im Lager der Suncrest GmbH verfügbar waren und sich noch in unversehrter Originalverpackung befinden, können in der Regel zurückgenommen werden. Produkte, die die Suncrest GmbH speziell für den Kunden bestellt hat oder Produkte, die sich nicht in einwandfreiem Zustand befinden oder inkomplette oder beschädigte Verpackungen aufweisen, können nicht mehr oder nur gegen eine Umtriebsgebühr zurückgenommen werden. In Einzelfällen sind nach Absprache Ausnahmen möglich.

 

Uneingeschränktes Rückgaberecht

Rückgabe möglich zum aktuellen Tagespreis (max. der Kaufpreis):

- Artikel befindet sich in ungeöffneter Originalverpackung

- Der Artikel war bei Bestellung im Lager der Suncrest GmbH an Lager

- Der Kauf des Artikels liegt maximal 14 Tage zurück

 

Bedingtes Rückgaberecht

Rückgabe mit 10% Abzug vom aktuellen Tagespreis (max. der Kaufpreis, min CHF 10.-) möglich:

- Originalverpackung geöffnet, aber unbeschädigt vorhanden

- Produkt ist ungebraucht und weist keine Gebrauchsspuren auf

- Mitgeliefertes Zubehör ist komplett vorhanden

- Der Artikel war bei Bestellung in unserem Zentrallager an Lager

- Der Kauf des Artikels liegt maximal 14 Tage zurück

 

Entscheid nach individueller Prüfung

Mind. 20% Abzug vom aktuellen Tagespreis (maximal der Kaufpreis):

- Originalverpackung vorhanden

- Produkt weist Gebrauchsspuren auf

- Mitgeliefertes Zubehör ist komplett vorhanden

- Eine Rücknahme erfolgt nach Prüfung durch unsere Rücknahmeabteilung und kann nicht garantiert   werden

- Die Höhe des Abschlags wird nach erfolgter Prüfung durch unsere Rücknahmeabteilung festgelegt

 

Kein Rückgaberecht

Keine Rückgabe möglich:

- Keine Originalverpackung vorhanden

- Fehlendes Zubehör

 

Der Abzug dient rein zur Kostendeckung, damit eine Weitergabe an einen neuen Kunden möglich ist.

Rückgabefrist: 14 Tage Rückgabefrist. Nach Ablauf der Rückgabefrist ist eine Rückgabe nicht mehr möglich. Die Kosten und die Versicherung einer Rücklieferung werden vollumfänglich vom Kunden getragen.


15. Gewährleistung

Mit der Lieferung von Produkten durch die Suncrest GmbH erfolgt gleichzeitig die Weitergabe der jeweiligen Herstellergarantie und damit die Übergabe der Gewährleistungsrechte des Herstellers auf den Kunden. Der Kunde ist selbst dafür besorgt, mögliche Ansprüche an den Hersteller rechtzeitig durch entsprechende Meldung an den Hersteller geltend zu machen. Die Suncrest GmbH führt in diesem Zusammenhang keine Meldung im Namen des Kunden aus und übernimmt auch für verspätete Meldungen des Kunden keine Verantwortung. Die Prüfung und Handhabung der Meldung eines Mangels und im Falle eines berechtigten Garantieanspruchs das weitere Vorgehen (Ersatz, Reparatur) ist Sache zwischen dem Hersteller und dem Kunden, für die Suncrest GmbH ist diesbezüglich jede Gewährleistungspflicht und Haftung ausgeschlossen.

 


16. Haftung

Schadenersatzansprüche gegen die Suncrest GmbH und ihre Hilfspersonen sind, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich wegbedungen. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch, durch Fehlleistung oder durch Leistungsausfall ergeben, ist wegbedungen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für alle Arten von direkten und indirekten Schäden (also sowohl Personen- als auch Sach- und reine Vermögensschäden), welche durch fehlerhafte bzw. unfachmännische Montage, Installation, Einstellung, Instandhaltung oder Reparatur des Produktes durch den Kunden verursacht werden. Für Mängel, Leistungsverzug und Schäden, welche bei der Ausführung von Servicepartner-Dienstleistungen entstehen (z.B. Installationen vor Ort), haftet die mit der Ausführung betraute Firma.


17. Gültigkeit der AGB

Die Gültigkeit dieser AGB oder eines mit der Suncrest GmbH geschlossenen Vertrages wird durch eine mögliche Ungültigkeit oder Unvollständigkeit einer oder mehrerer einzelner Bestimmungen darin nicht in seiner Gesamtheit beeinträchtigt. Eine allenfalls unwirksame Bestimmung wird durch die Vertragsparteien im Sinne des gewollten Zwecks dieser Bestimmung durch eine neue ersetzt.

 

Diese AGB gelten ab 01.10.2024 und ersetzen ab diesem Datum alle vorherigen Fassungen.

 


18. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist Basel-Land. Der Vertrag untersteht Schweizer Recht, wobei das UN-Kaufrecht (CISG, 1. April 1980) vollständig ausgeschlossen wird.

 


AGB

 

Suncrest GmbH

Muttenz, Oktober 2024